Welche Genehmigungen braucht Ihr Laden?
Der komplette Leitfaden zu Anmeldungen und Genehmigungen für Ihr Geschäft in Berlin
Bevor Sie Ihr Geschäft in Berlin eröffnen können, müssen verschiedene behördliche Hürden genommen werden. Von der Gewerbeanmeldung über mögliche Nutzungsänderungen bis hin zu branchenspezifischen Genehmigungen – dieser Leitfaden gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle erforderlichen Schritte.
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich der Genehmigungsprozess effizient bewältigen. Erfahren Sie, welche Behörden zuständig sind, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie typische Stolpersteine vermeiden für Ihren Ladenbau Berlin.
Die Gewerbeanmeldung – Der erste Schritt
Jeder Gewerbebetrieb in Berlin muss beim Ordnungsamt des Bezirks angemeldet werden, in dem sich das Geschäft befindet. Die Gewerbeanmeldung ist unabhängig davon erforderlich, ob es sich um eine Nebentätigkeit oder eine Vollexistenz handelt.
Benötigte Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass: Gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild
- Aufenthaltstitel: Bei Nicht-EU-Bürgern erforderlich
- Handwerkskarte: Falls handwerkliche Tätigkeiten ausgeübt werden
- Konzessionen: Je nach Branche (Gaststätten, Bewachung etc.)
Automatische Information: Über Ihre Gewerbeanmeldung werden folgende Stellen automatisch informiert: Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und Statistisches Landesamt. Dennoch empfiehlt es sich, aktiv Kontakt aufzunehmen.
Nutzungsänderung – Wann ist sie erforderlich?
Eine Nutzungsänderung ist immer dann genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere baurechtliche Anforderungen ergeben als bei der bisherigen Nutzung. In Berlin regelt die Bauordnung (BauOBln), wann eine Baugenehmigung notwendig ist.
Typische genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen
- Von Wohnraum zu Gewerbe (Büro, Praxis, Laden)
- Von Büro zu Gastronomie
- Von Einzelhandel zu Versammlungsstätte
- Erweiterung der gewerblichen Nutzfläche
- Änderung der Betriebsart (z.B. Modegeschäft zu Imbiss)
Wichtig: Die Folgen einer nicht genehmigten Nutzungsänderung können teuer werden. Die Behörde kann die Nutzung untersagen, den Rückbau fordern und zusätzlich ein Bußgeld verhängen. Klären Sie im Zweifel immer vorab mit dem Bauamt.
Verfahrensarten in Berlin
Je nach Vorhaben gibt es unterschiedliche Verfahrenswege:
- Verfahrensfrei: Wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung
- Genehmigungsfreistellung: Bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, die dessen Festsetzungen entsprechen
- Baugenehmigungsverfahren: Bei größeren Änderungen oder Sonderbauten
Branchenspezifische Genehmigungen
Gastronomie
Für gastronomische Betriebe gelten besondere Anforderungen. Die Umnutzung eines ehemaligen Ladengeschäfts in ein Restaurant oder Café erfordert umfangreiche Genehmigungen. Neben der Gewerbeanmeldung benötigen Sie:
- Gaststättenerlaubnis: Bei Ausschank alkoholischer Getränke
- Gesundheitszeugnis: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Nutzungsänderung: Wenn die Räume vorher keine Gastronomie waren
- Abstimmung mit dem Gesundheitsamt: Hygienevorschriften, Fettabscheider, Lüftung
Bei der Nutzungsänderung zur Gastronomie sind besondere Aspekte zu beachten: Die Sitzplatzanzahl, die Art der Speisen und Getränke, erforderliche Stellplätze für Fahrräder, Abluftanlagen und Fettabscheider, Rettungswege und Brandschutzbestimmungen sowie die Anzahl der WCs. Je nach Größe kann auch ein barrierefreier Zugang gefordert werden.
Lebensmitteleinzelhandel
Der Verkauf von Lebensmitteln erfordert die Einhaltung strenger Hygienevorschriften. Das Gesundheitsamt muss informiert werden und kann Kontrollen durchführen. Bei bestimmten Produkten (Fleisch, Milch, Fisch) gelten zusätzliche Auflagen. Kühlketten müssen dokumentiert werden, und die Lagerräume müssen bestimmte Standards erfüllen.
Handwerk
Für handwerkliche Tätigkeiten benötigen Sie je nach Gewerk eine Eintragung in die Handwerksrolle. Die Handwerkskammer Berlin gibt Auskunft über Meisterpflicht und Zulassungsvoraussetzungen. Nicht alle Gewerke unterliegen der Meisterpflicht – informieren Sie sich frühzeitig über die Anforderungen in Ihrer Branche.
Einzelhandel mit besonderen Waren
Bestimmte Warengruppen erfordern zusätzliche Genehmigungen. Der Verkauf von Waffen, Arzneimitteln, Tabakwaren oder Alkohol unterliegt besonderen Vorschriften. Auch für den Verkauf von gebrauchten Waren (Second Hand, Antiquitäten) können besondere Dokumentationspflichten gelten.
Das Bauamt Berlin – Zuständigkeiten
In Berlin sind die Bauaufsichtsbehörden der zwölf Bezirke für Baugenehmigungen zuständig. Die Oberste Bauaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung koordiniert übergeordnete Fragen.
Wann Sie das Bauamt kontaktieren sollten
- Bei baulichen Veränderungen an der Ladenfläche
- Bei Nutzungsänderungen
- Für Werbeanlagen an der Fassade (je nach Größe genehmigungspflichtig)
- Bei Fragen zum Brandschutz und Fluchtwegen
- Für denkmalgeschützte Gebäude (zusätzlich Denkmalamt)
Benötigte Unterlagen für den Bauantrag
Ein vollständiger Bauantrag oder Antrag auf Nutzungsänderung umfasst typischerweise:
Checkliste: Unterlagen für die Nutzungsänderung
- Antragsformular (unterschrieben von Bauherr und Entwurfsverfasser)
- Lageplan (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Baubeschreibung mit Angaben zur neuen Nutzung
- Brandschutzkonzept (je nach Nutzungsart)
- Standsicherheitsnachweis (bei baulichen Änderungen)
- Nachweis Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigter Architekt)
Zeitrahmen und Kosten
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Verfahren und Bezirk:
- Gewerbeanmeldung: Sofort bis wenige Tage, Kosten ca. 15-65 €
- Genehmigungsfreistellung: 1 Monat Wartefrist nach Einreichung
- Baugenehmigung: 2-4 Monate, Kosten abhängig vom Bauvolumen
- Nutzungsänderung: 1-3 Monate, Kosten ca. 100-500 €
Tipp: Vor dem eigentlichen Antrag empfiehlt sich ein Vorgespräch mit dem Bauamt. So können Sie vorab klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob Ihr Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Häufige Fehler vermeiden
- Zu späte Antragstellung: Beginnen Sie frühzeitig mit dem Genehmigungsprozess
- Unvollständige Unterlagen: Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung erheblich
- Baumaßnahmen ohne Genehmigung: Niemals mit dem Umbau beginnen, bevor alle Genehmigungen vorliegen
- Falsche Zuständigkeit: Stellen Sie Anträge beim richtigen Bezirksamt
Fazit: Gut vorbereitet zum eigenen Laden
Der Weg durch den Genehmigungsdschungel mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist aber mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen. Die wichtigsten Schritte sind: Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt, Prüfung ob eine Nutzungsänderung erforderlich ist, und Einholung branchenspezifischer Genehmigungen.
Im Zweifel lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Architekten oder Ladenbauers, der Sie durch den Prozess begleitet. So vermeiden Sie kostspielige Fehler und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: den erfolgreichen Start Ihres Geschäfts in Berlin.
Unterstützung bei Genehmigungen
Wir begleiten Sie durch den gesamten Genehmigungsprozess – von der Antragstellung bis zur Freigabe.