Gesetzliche Vorgaben Schadstoffsanierung in Berlin

Wann ist sie gesetzlich vorgeschrieben?

 

In den Wänden vieler Berliner Altbauten schlummern Stoffe, die heute verboten sind: Asbest in Bodenbelägen und Putzen, PCB in Fugenmassen, krebserregende Fasern in alten Dämmungen. Wer saniert, ohne vorher zu prüfen, riskiert nicht nur seine Gesundheit – sondern auch empfindliche Strafen. Denn der Umgang mit Schadstoffen ist streng geregelt, und Unwissenheit schützt vor Bußgeldern nicht.

Dieser Beitrag erklärt, wann eine Schadstoffprüfung Pflicht ist, welche Schadstoffe in Berliner Gebäuden typischerweise vorkommen und was passiert, wenn Sie gegen die Vorschriften verstoßen.

Die rechtliche Grundlage

Der Umgang mit Schadstoffen bei Bau- und Sanierungsarbeiten ist durch mehrere Gesetze und Verordnungen geregelt:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz
  • TRGS 519: Technische Regel für Asbest – definiert Schutzmaßnahmen und Qualifikationen
  • TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz: Regelt die fachgerechte Entsorgung von Sondermüll
  • Bauordnung Berlin: Anzeigepflichten bei bestimmten Baumaßnahmen

Die wichtigsten Schadstoffe in Berliner Gebäuden

Asbest

Der bekannteste Bauschadstoff. Asbestfasern können Lungenkrebs und Mesotheliom verursachen. In Berlin sind tausende Gebäude betroffen.

Typische Fundorte: Flex-Platten (Bodenbeläge), Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen, Rohrisolierungen, Fassadenplatten, Dacheindeckungen

Verbaut bis 1993 (Herstellungsverbot)

KMF (Künstliche Mineralfasern)

Alte Mineralwolle-Dämmstoffe können krebserregende Fasern freisetzen. Seit 2000 gelten strengere Anforderungen.

Typische Fundorte: Dachdämmung, Fassadendämmung, Rohrisolierungen, abgehängte Decken

Kritisch bei Einbau vor 1996

PCB (Polychlorierte Biphenyle)

Giftige Chemikalien, die hormonell wirken und sich im Körper anreichern. Können auch aus intakten Materialien ausgasen.

Typische Fundorte: Dauerelastische Fugenmassen, Anstriche, Dichtungsmassen, Kondensatoren in Leuchtstofflampen

Verbaut bis 1989 (Verbot)

PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)

Krebserregende Stoffe, die aus Teer und Pech stammen. Können über die Haut aufgenommen werden.

Typische Fundorte: Schwarze Parkettkleber, Teerpappe, Gussasphalt-Estriche, Bitumenanstriche

Verbaut bis ca. 1970, teilweise später

Blei

Giftiges Schwermetall, das Nervensystem und Organe schädigt. Besonders gefährlich für Kinder.

Typische Fundorte: Alte Wasserleitungen, Bleifarben (Mennige), Fensterkitt

Bleiwasserleitungen bis ca. 1970, Bleifarben bis ca. 1970

Wann ist eine Schadstoffprüfung Pflicht?

Eine Schadstoffprüfung ist in folgenden Situationen rechtlich geboten oder faktisch unumgänglich:

  • Vor Abbrucharbeiten: Bei Gebäuden vor 1993 muss vor dem Abriss auf Asbest geprüft werden
  • Vor Sanierungsarbeiten: Wenn Bauteile entfernt oder bearbeitet werden, die Schadstoffe enthalten könnten
  • Bei Verdacht: Wenn optische Hinweise auf Schadstoffe vorliegen (z.B. typische Flex-Platten)
  • Vor Kauf/Verkauf: Verkäufer haben Aufklärungspflicht über bekannte Schadstoffe
  • Bei Vermietung: Vermieter tragen Verkehrssicherungspflicht
  • Auf Verlangen der Behörde: Das Bauamt kann Prüfungen anordnen

Häufige Frage: Muss ich vor jeder Sanierung auf Schadstoffe prüfen?

Nicht bei oberflächlichen Arbeiten wie Streichen oder Tapezieren, wenn Sie keine schadstoffverdächtigen Materialien berühren. Aber: Sobald Sie in Böden, Wände, Decken oder Installationen eingreifen und das Gebäude vor 1993 errichtet wurde, ist eine Prüfung dringend empfohlen – oft sogar rechtlich geboten.

Wer darf Schadstoffe entfernen?

Die Entfernung von Schadstoffen – insbesondere Asbest – darf nur durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgen:

  • Asbest: Nur Betriebe mit Sachkundenachweis nach TRGS 519. Die Arbeiten müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
  • KMF: Fachbetriebe mit entsprechender Qualifikation und Schutzausrüstung
  • PCB: Fachfirmen mit Erfahrung in PCB-Sanierung

Keine Eigenleistung bei Asbest: Asbest selbst zu entfernen ist illegal – egal wie klein die Menge. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. Dazu kommt die Haftung für Gesundheitsschäden bei Nachbarn oder späteren Nutzern.

 

Konsequenzen bei Verstößen

Wer Schadstoffe unsachgemäß behandelt oder entsorgt, riskiert ernsthafte Konsequenzen:

  • Bußgelder: Bis zu 50.000 € bei Verstößen gegen die Gefahrstoffverordnung
  • Strafverfahren: Bei Gefährdung von Personen droht strafrechtliche Verfolgung
  • Haftung: Schadensersatzansprüche von Betroffenen (Arbeiter, Nachbarn, spätere Nutzer)
  • Baustopp: Die Behörde kann laufende Arbeiten stilllegen
  • Nachsanierung: Unsachgemäß durchgeführte Arbeiten müssen auf eigene Kosten korrigiert werden

Besonderheiten in Eigentumswohnungen

Bei Eigentumswohnungen kommt eine zusätzliche Dimension hinzu: Schadstoffe betreffen oft das Gemeinschaftseigentum. Fassadendämmung, Rohrisolierungen in Schächten oder Fensterrahmen sind WEG-Sache – auch wenn Sie als Eigentümer den Anstoß zur Prüfung geben.

  • Gemeinschaftseigentum: Die WEG ist für Schadstoffsanierung an gemeinsamen Bauteilen verantwortlich
  • Sondereigentum: Schadstoffe in Ihrer Wohnung (z.B. Bodenbelag) sind Ihre Sache
  • Informationspflicht: Wenn Sie bei Ihrer Sanierung Schadstoffe entdecken, sollten Sie die WEG informieren – es könnten weitere Wohnungen betroffen sein

Typische Berliner Gebäudetypen und ihre Risiken

Je nach Baualter sind unterschiedliche Schadstoffe wahrscheinlich:

  • Gründerzeit (bis 1918): Bleifarben, Teerpappe, PAK-haltige Kleber in späteren Renovierungen
  • Zwischenkriegszeit (1918-1945): Ähnlich wie Gründerzeit, teilweise erste Asbestprodukte
  • Nachkriegsbauten (1945-1960): Beginn der Asbest-Ära, PAK-haltige Kleber
  • 60er und 70er Jahre: Hochphase von Asbest (Flex-Platten, Putze), PCB in Fugenmassen, PAK-Kleber
  • 80er Jahre: Noch Asbest, PCB, KMF-Dämmstoffe
  • Nach 1993: Asbest verboten, aber alte KMF-Dämmstoffe noch bis ca. 2000

Faustregel für Berlin: Bei Gebäuden der 1960er bis 1980er Jahre ist die Wahrscheinlichkeit für Asbest und andere Schadstoffe am höchsten. Aber auch ältere Gebäude können durch spätere Renovierungen belastet sein – der schwarze Parkettkleber aus den 60ern liegt oft im Gründerzeit-Altbau.

Was kostet eine Schadstoffprüfung?

Eine Schadstoffuntersuchung vor der Sanierung ist überschaubar – verglichen mit den Risiken bei Verzicht:

  • Einzelne Materialprobe (z.B. Bodenbelag): 100-200 € inkl. Laboranalyse
  • Orientierendes Gutachten (mehrere Proben): 400-800 €
  • Umfassendes Schadstoffgutachten: 1.000-2.500 € je nach Gebäudegröße
  • Raumluftmessung (PCB, Formaldehyd): 300-600 € pro Raum

Tipp: Bei Verdacht auf Asbest in Bodenbelägen (typische graue oder braune Flex-Platten) lohnt sich eine Laboranalyse für ca. 80-150 €. Das Ergebnis liegt in wenigen Tagen vor und gibt Sicherheit für die weitere Planung.

 

Der richtige Ablauf

  1. Baujahr prüfen: Gebäude vor 1993? Dann ist Schadstoffprüfung empfohlen.
  2. Verdächtige Materialien identifizieren: Flex-Platten, schwarzer Kleber, alte Dämmung?
  3. Probenahme: Durch qualifizierten Gutachter oder selbst (bei einfachen Fällen) mit Laboreinsendung
  4. Laboranalyse: Bestätigt oder widerlegt den Verdacht
  5. Bei Befund: Fachbetrieb mit Schadstoffsanierung beauftragen
  6. Entsorgungsnachweis: Dokumentation der fachgerechten Entsorgung aufbewahren

Bei ProjektX Ausbau arbeiten wir mit zertifizierten Schadstoffgutachtern und Fachbetrieben zusammen. Bevor wir in einem älteren Gebäude sanieren, klären wir die Schadstoffsituation – damit Sie sicher sein können, dass alles rechtlich einwandfrei und gesundheitlich unbedenklich abläuft.

 

Fazit: Prüfen ist günstiger als Bereuen

Die Schadstoffprüfung vor einer Sanierung ist keine Schikane, sondern Schutz – für Ihre Gesundheit, Ihre Finanzen und Ihre rechtliche Sicherheit. In Berliner Altbauten sind Schadstoffe keine Seltenheit. Wer vor der Sanierung prüft, weiß was ihn erwartet und kann sauber planen. Wer es nicht tut, riskiert Baustopp, Bußgelder und versteckte Gesundheitsgefahren.

Mit ProjektX Ausbau sind Sie auf der sicheren Seite. Wir koordinieren bei Bedarf die Schadstoffprüfung und arbeiten nur mit zertifizierten Fachbetrieben zusammen, wenn Schadstoffe entfernt werden müssen.

Sanierung mit Schadstoff-Check

ProjektX Ausbau prüft vor der Sanierung und koordiniert bei Bedarf die fachgerechte Schadstoffsanierung. Jetzt Beratung in Berlin anfragen.